Beschreibung: Dieses Pflanzenschutzmittel eignet sich zur Bekämpfung zahlreicher Schädlinge an Zierpflanzen, Gemüse und Kräutern. Es wirkt unter anderem gegen Blattläuse, Thripse, Weiße Fliegen, Spinnmilben, Schildläuse, Woll- und Schmierläuse, Trauermücken, Zikaden sowie verschiedene Raupen-, Käfer- und Wanzenarten. Auch Larven von Blattwespen und Käfern werden erfasst. Die Wirkstoffkombination aus natürlichem Pyrethrum und Rapsöl wirkt gegen verschiedene Entwicklungsstadien der Schädlinge und kann sowohl ausgewachsene Tiere als auch Larven und Eier bekämpfen.
Wirkstoffgehalt: 4,59 g/l (0,5 % w/w) Pyrethrine; 825,3 g/l (90 % w/w) Rapsöl
Wirkungsbereich: Pflanzenschutzmittel Insektizid - Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Aufwandmenge/ Ausbringung: Das Konzentrat wird vor der Anwendung mit Wasser gemischt. Die Flasche vor Gebrauch gut schütteln. Behandeln Sie die Pflanzen möglichst frühzeitig, sobald erste Schädlinge oder typische Befallssymptome erkennbar sind. Zum Öffnen den Messbecher abschrauben und die Verschlussspitze vorsichtig aufschneiden.
Die Ausbringung sollte nicht bei starker Sonneneinstrahlung oder hohen Temperaturen erfolgen. Am besten wird in den frühen Morgen- oder Abendstunden gespritzt. Bei intensiver Sonneneinstrahlung unmittelbar nach der Behandlung können empfindliche Pflanzen Schäden zeigen.
Da Spritzflüssigkeit auf Pflastersteinen oder anderen Bodenbelägen Flecken hinterlassen kann, empfiehlt es sich, angrenzende Flächen abzudecken. Die Spritzlösung sollte immer frisch angesetzt und möglichst vollständig verbraucht werden. Nicht benötigte Produktreste in der Flasche können mit etwas Wasser verdünnt und der angesetzten Spritzbrühe hinzugegeben werden.
Zulassungsgebiete: Zugelassen zur Bekämpfung verschiedener saugender und beißender Insekten sowie Spinnmilben an Zierpflanzen, Gemüse, Kräutern und Obstkulturen im Freiland, Gewächshaus sowie teilweise in Innenräumen. Die jeweils zugelassenen Kulturen und Anwendungen sind der aktuellen BVL-Zulassung zu entnehmen.
Kennzeichnung nach PflSchMV: Pflanzenschutzmittel dürfen absolut nicht angewendet werden auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Rückfragen: Rück- oder Nachfragen zum Produkt können Sie direkt an unsere Pflanzenschutzmittel-Beauftragten mit Sachkundenachweis richten. Fragen Sie nach Sandra Dierks oder Caroline Luthe.

