Beschreibung: das wasserlösliche Spritzpulverkonzentrat zum Anrühren bekämpft lästige Trauermücken und andere Schadinsekten mithilfe eines natürlichen Wirkstoffes aus den Samen des tropischen Neem Baumes. Als Gießmittel stoppt es den Trauermückenfraß an den Wurzeln. Der natürliche Wirkstoff Azadirachtin (Neem) wirkt auf die Wachstumsregulatoren der Larven und verhindert eine Weiterentwicklung zum ausgewachsenen Insekt. So wird das Auftreten von neuen erwachsenen Trauermücken nachhaltig verhindert.
Wirkstoffgehalt: 10,6 g/l Azadirachtin (Neem)
Wirkungsbereich: Pflanzenschutzmittel Insektizid - Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Sicherheitshinweise: (H412) Schädlich für alle Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung; (EUH208) enthält Azadirachtin, kann allergische Reaktionen hervorrufen; (EUH401) zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten; (P101) ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten; (P102) darf nicht in die Hände von Kindern gelangen; (P103) lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese; (P270) bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen; (P501) Inhalt/ Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen.
Aufwandmenge/ Ausbringung: Der beste Behandlungserfolg wird erzielt, wenn die frühen Insektenstadien (Larven) getroffen werden, deswegen sollte die Anwendung bei Befallsbeginn erfolgen. Verwenden Sie den beiligende Messbecher zur Dosierung. Zur Bekämpfung von Trauermücken(larven) empfehlen wir die Gießanwendung: mischen Sie 5 ml Konzentrat mit 3 l Wasser (entspricht einer Gießmenge für ca. 1 m²). Gießen Sie dann die Erde in den Blumentöpfen und Aussaatschalen durchdringend mit der Lösung. Weitere Infos (auch zur Spritzanwendung) finden Sie in der Gebrauchsanleitung.
Zulassungsgebiete: Bei Gießanwendung: Trauermückenlarven an Zierpflanzen (Jungpflanzen) im Gewächshaus. Die Zulassungsgebiete für die Spritzanwendung entnehmen Sie bitte der Gebrauchsanleitung.
Kennzeichnung nach PflSchMV: Pflanzenschutzmittel dürfen absolut nicht angewendet werden auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Rückfragen: Rück- oder Nachfragen zum Produkt können Sie direkt an unsere Pflamnzenschutzmittel-Beauftragten mit Sachkundenachweis richten. Fragen Sie bitte nach Sandra Dierks oder Caroline Luthe.