Schild- und Wolllausfrei

Art.Nr. #  420422
11,40 EUR / Stück
(45,60 EUR/ l)
inkl. 19% MwSt. zzgl. Versand (Standardversand)
Wirkt gegen:
Schild- Wolläuse und Spinnmilben an hartlaubigen Zierpflanzen
Beschreibung:
Die 'Nester' der Schädlinge werden mit dem öligen Wirkstoff ( reines Weißöl) eingesprüht. Der Spritzbelag legt sich über die Außenhaut der Insekten und erstickt sie dadurch.
Inhalt:
250 ml, verdünnt anwenden gemäß Gebrauchsanleitung
Wirkstoff:
546 g/l Paraffinöl ohne weitere insektizide Zusätze
Hersteller/ Zulassungsinhaber:
W. Neudorff GmbH KG
Zulassungsnummer:
024172-00
Wirkungsbereich:
Pflanzenschutzmittel Akarizid/ Insektizid - Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassung/ Anwendung:
Anwendung durch nicht berufliche Anwender zulässig (NB6641). Geeignet für den ökologischen Anbau.

Warnhinweis:
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. GGf. Warnhinweise und - symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.

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Bienengefährlichkeit: (B4) Schild- und Wolllausfrei  wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegte Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Sicherheitshinweise: (H412) Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung; (EUH401) zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten; (P102) darf nicht in die Hände von Kindern gelangen; (P501) Inhalt/ Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen.

Ausbringung: Bei Sonneneinstrahlung können Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. Die Behandlung bei Woll-, Schmier und Schildläusen nach 14 Tagen, bei Spinnmilben nach 7 Tagen wiederholen. Sie finden genaue Informationen diesbezüglich und auch wichtige weitere Anwendungshinweise in der Gebrauchsanleitung.

Zulassungsgebiete: Zur Bekämpfung von Woll-, Schmier- und Schildläusen sowie Spinnmilben an hartlaubigen Zierpflanzen in Gewächshäusern, Zimmer, Büroräumen und auf dem Balkon. Keine Wirkstoffabgabe an die Raumluft.

Kennzeichnung nach PflSchMV: (Sp1) Pflanzenschutzmittel dürfen absolut nicht angewendet werden auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Rückfragen: Rück- oder Nachfragen zum Produkt können sie direkt an unsere Pflanzenschutzmittel-Beauftragten mit Sachkudnenachweis richten. Fragen Sie nach Sandra Dierks oder Caroline Luthe