Zulassung/ Anwendung: Anwendung durch nicht berufliche Anwender zulässig.(NB6641) Geeignet für den ökologischen Landbau (lt. Verordnung EU 2018/848).
Bienengefährlichkeit: (B4) Neudosan AF Neu Blattlausfrei wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft.
Sicherheitshinweise: (EUH401) zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. (P102) darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Aufwandmenge/ Ausbingung: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen unverdünnt spritzen bis zur sichtbaren Benetzung. Schädlinge müssen direkt von der Spritzbrühe getroffen werden, daher Blattober- und insbesondere die Blattunterseite gründlich tropfnass spritzen. Spritzungen in den frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden vornehmen, da die Wirkung bei niedrigen Temperaturen am besten ist. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an der Kulturpflanzen aftreten. Abgetötete Schädlinge bleiben zuweilen noch einige Tage an den Pflanzen haften, bevor sie herunterfallen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist eingeschränkt.
Kennzeichnung nach PflSchMV:(SP1) Pflanzenschutzmittel dürfen absolut nicht angweendet werden auf befestigen Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen & Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Rückfragen: Rück- oder Nachfragen zum Produkt können Sie direkt an unsere Pflanzenschutzmittel-Beauftragten mit Sachkundenachweis richten. Fragen Sie nach Sandra Dierks oder Caroline Luthe