Promanal Neu Austriebsspritzmittel wirkt gegen überwinternde Schädlinge an Obst- und Ziergehölzen, sowie Schild-, Schmier- und Wollläuse und Spinnmilben an Zierpflanzen. Austriebsspritzmittel können geschwächten jungen Obstbäumen den Start in die neue Saison wesentlich erleichtern und machen dadurch eine gute Jugendentwicklung des Baumes wieder möglich.
Setzen sie dieses Mittel bitte nur bei einzelnen Pflanzen ein, die stark unter Läusen und Milben leiden oder gelitten haben, denn ölhaltige Mittel treffen auch Nützlinge.
Zulassung/ Anwendung: Anwendung durch nicht berufliche Anwender zulässig.(NB6641). Geeignet für den ökologischen Landbau.
Bienengefährlichkeit: (B4) Promanal Neu Austriebsspritzmittel wird bis zu der Höchsten, durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft.
Sicherheitshinweise: (H410) sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung; (EUH401) zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten;(P101) ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten; (P102) darf nicht in die Hände von Kindern gelangen; (P391) verschüttete Mengen aufnehmen; (P501) Inhalt/ Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuzuführen
Aufwandmenge/ Ausbringung: Die Anwendung ist empfohlen im Februar/ März zwischen dem Knospenschwellen und dem Sichtbarwerden der Blattspitzen an frostfreien Tagen. Mithilfe einer Gartenspritze können Sie die mit Wasser verdünnte Flüssigkeit auf allen Pflanzenteilen anbringen, bis zur vollständigen Benetzung. Im Obst- und Weinbau nicht unmittelbar vor oder nach Frostereignissen einsetzen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist eingeschränkt.
Zulassungsgebiete: zur Minderung des Frühbefalls im Freiland; Spinnmilben (Wintereier) an Ziergehölzen, an Kern-, Stein. und Beerenobst (asugenommen Erdbeeren) sowie an Weinreben. Spinnmilben, Woll- Schild- und Schmerlöuse (Pseudococcidae) an Zierpflanzenkulturen im Gewächshaus, in Wohnräumen, Büroräumen und auf dem Balkon.
Kennzeichnung nach PflSchMV: (SP1) Pflanzenschutzmittel dürfen absolut nicht angewendet werden auf befestigten Flächen von Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Rückfragen: Rück- oder Nachfragen zum Produkt können Sie direkt an unsere Pflanzenschutzmittel-Beauftragten mit Sachkundenachweis richten. Fragen Sie bitte Sandra Dierks oder Caroline Luthe.